Berufsoberschule (BOS): Schulrechtliches
Die gesetzliche Grundlage des gesamten bayerischen Schulwesens ist das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in Bayern,
abgekürzt
BayEUG.
Genauere Bestimmungen zur Umsetzung des BayEUG enthält die für alle bayerischen Schularten gemeinsam geltende Bayerische Schulordnung,
abgekürzt
BaySchO.
Spezielle Regelungen für die Berufliche Oberschule, also FOS und BOS, werden durch die Schulordnung für diese Schulart getroffen,
die
FOBOSO.
Hinweis: Die oben verlinkte neue FOBOSO vom August 2017 gilt im Schuljahr 2017/18 erst für die Vorklassen und 11. Klassen; für die 12. Klassen
gilt sie ab dem Schuljahr 2018/19, für die 13. Klassen ab dem Schuljahr 2019/20. Bis zu den genannten Schuljahren wird für die zuletzt genannten
Klassen noch die "alte" FOBOSO aus dem Jahr 2008 angewandt. Diese kann
hier noch abgerufen werden.